Wenn sich beispielsweise Kinder unbedingt einen Hund wünschen, entsteht die Frage, ob in der Mietwohnung die Tierhaltung erlaubt ist. Ausgangspunkt für die Beantwortung dieser Frage ist immer der Inhalt des Mietvertrags.

Selten wird im Mietvertrag festgelegt, dass die Tierhaltung in der Mietwohnung erlaubt ist. Wenn dies jedoch der Fall ist, gilt dies nicht unbegrenzt, sondern nur für die üblichen Haustiere wie z.B. Katzen. Gefährliche oder auch ungewöhnliche Tiere werden hierdurch nicht erfasst.

Teilweise steht im Mietvertrag jedoch eine Verbotsklausel. Hier kommt es darauf an, ob nur die Haltung bestimmter Tiere, z.B. Hunde, verboten wird. Wird nämlich nur die Haltung bestimmter Tiere verboten, ist der Mieter hieran im Grundsatz gebunden. Wird hingegen jegliche Tierhaltung verboten, ist diese Klausel als allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam. Dann ist eine Tierhaltung zulässig soweit sie die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs einhält. Hierbei ist eine umfassende Abwägung der im Einzelfall betroffenen Interessen der Mietvertragsparteien, anderer Hausbewohner und Nachbarn vorzunehmen.

Am häufigsten sind heute aber sogenannte Erlaubnisvorbehalte. Hierunter versteht man eine Regelung, nach der die Tierhaltung erst nach vorheriger Zustimmung durch den Vermieter zulässig ist. Solche Klauseln sind als allgemeine Geschäftsbedingungen dann unwirksam, wenn durch sie jede Tierhaltung, also auch die Haltung von Kleintieren, z.B. Goldfischen, von der Zustimmung des Vermieters abhängig gemacht wird. Aber auch eine Klausel, die nur für größere Tiere wie Hunde und Katzen gilt, ist unwirksam, wenn nicht festgelegt ist, unter welchen Kriterien der Vermieter die Zustimmung erteilen muss. Dann tritt an die Stelle der Klausel wieder die gesetzliche Regelung, dass eine Tierhaltung erlaubt ist, soweit die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs eingehalten werden.

Da die mietvertraglichen Regelungen häufig unwirksam sind und die gesetzliche Regelung eine detaillierte Auseinandersetzung im Einzelfall erfordert, ist bei Streit über die Tierhaltung eine anwaltliche Beratung immer sinnvoll.

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